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Normung der Spurweiten für Schienenbahnen
Fast ganz von selbst ist die von Stephenson eingeführte Spurweite von 4' 8 ½ = 1435 mm beinahe zu einer Weltnorm geworden. Sie dürfte allen Ansprüchen genügen, die man an eine Eisenbahn stellen kann: Man hat auf ihr Geschwindigkeiten von 320 km/h (1955) erreicht und sie andererseits z.B. in Nordamerika für Achsdrücke bis zu 35 t ausgebaut. Diese Geschwindigkeiten und Achsdrücke sind bisher von keiner größeren Spur erzielt worden.
Man wird allerdings denjenigen, die vor vielen Jahrzehnten in fernen Ländern wie z.B. in Ostindien und Brasilien eine größere Spur wählten, keinen Vorwurf mache können, denn damals dachte niemand an die .spätere Verknüpfung der Schienenwege ganzer Erdteile. In Russland hielt man 1843 eine spätere Schienenverbindung mit Preußen für ausgeschlossen.
Dar erste Schritt zur Normung der Spurweiten war in Deutschland der Beschluss der Techniker-Versammlung des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen vom Jahre 1850, der 4' 8 ½ engl. festlegte. 1869 empfahl der Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen, für Schmalspurbahnen 1000 mm oder 750 mm zu wählen. Erst in den 70er Jahren des vorvorigen Jahrhunderts erfolgten in Preußen entsprechende gesetzliche Festlegungen. Alle diese Maßnahmen bezogen sich nur auf Bahnen des öffentlichen Verkehrs. Unbeeinflusst blieb das große Gebiet der Industrie-,Werks-, Bergwerks-, Forst, Bauunternehmer- und anderen Bahnen. Nur die kgl. preußische Forstverwaltung hatte für ihre Bahnen 600 mm Spurweite eingeführt. Ansonsten entstand auf diesem Gebiet durch alte Landmaße, Gewohnheit, Zufall und sonstige Einflüsse eine unglaubliche Vielfalt der Spurweiten.
Hier wurde durch den Deutschen Normenausschuss Ordnung geschaffen [20]. Durch Zusammenarbeit der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, des Verbandes Deutscher Verkehrsverwaltungen, des Stahlverbandes, des Deutschen Betonvereins, des Vereins Deutscher Kalkwerke, des Reichsverbandes des Deutschen Tiefbaugewerbes, des Deutschen Verbandes für Feld-, Klein- und Industriebahnmaterial und des Deutschen Zementbundes kam 1929 die DIN 1250 zustande, die folgende Spurweiten festsetzte:
500 mm im Braunkohlenbergbau, für Förderbahnen, auf Baugerüsten, in Steinbrüchen, Torfgewinnungsanlagen, kleineren Ziegeleien u.a.
600 mm im Bergbau, für nebenbahnähnliche Kleinbahnen, auf Hoch- und kleineren Tiefbaustellen, bei Erdarbeiten, in Steinbrüchen u.a.
750 mm für Nebenbahnen und nebenbahnähnliche Betriebe
900 mm für nebenbahnähnliche Kleinbahnen, im Braunkohlenbergbau, auf größeren Tiefbaustellen , in Steinbrüchen
1000 mm für Nebenbahnen, nebenbahnähnliche Kleinbahnen, Straßenbahnen
1435 mm für Hauptbahnen, Nebenbahnen, nebenbahnähnliche Kleinbahnen und Straßenbahnen
Ferner hat der Fachnormenausschuss für Bergbau im Juni 1931 ein Blatt DIN BERG 500, 2. Ausgabe, über Spurweiten und Schienenprofile im Bergbau herausgebracht, das bezüglich der Spurweiten eine Auswahl aus DIN 1250 trifft und 500, 600 und 750 mm für Untertagebaubetrieb und 900 mm für Abraumbetrieb vorsieht.
Die Spurweite von 750 mm war in der 1. Auflage 1928 nicht vorgesehen.
Anmerkungen
20) Lok-Magazin 26, Oktober 1967, S. 61.
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