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Spurerweiterung

 

Krümmungen verlangen, damit sie von Fahrzeugen zwanglos durchlaufen werden können, eine Spurerweiterung [12]. Da der Radsatz mindestens 10 mm Spiel im Gleis hat, ist diese erst von einem bestimmten Halbmesser ab notwendig.
Die Größe
der Spurerweiterung ist abhängig von der Bauart der Fahrzeuge. So sagt § 5 der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung von 1937 richtig, dass, bei der Bemessung der Spurerweiterung die Bauart
der Fahrzeuge zu berücksichtigen sei. Diese Vorschrift ist hier sehr angebracht und leicht zu erfüllen, weil auf Straßenbahnen meist nur Betriebsmittel weniger Bauarten, unter Umständen nur einer einzigen, verkehren.
Für Hauptbahnen ist jedoch diese Rücksicht so gut
wie unerfüllbar, da auf ihr Betriebsmittel aller Art verkehren. Hier wird sich die Bauart der Fahrzeuge eher nach der Spurerweiterung richten müssen. Es fehlte daher auch lange an gesetzlichen Vorschriften für die Spurerweiterung. In den "Grundzügen" des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen von 1857 heißt es in §
20:
“In
Kurven von mehr als 2000' Halbmesser tritt keine Erweiterung des Spurmaßes ein. In engeren Kurven darf die Erweiterung bis höchstens 1" betragen".

Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung beschränkte sich darauf, die Höchstmaße der Spurerweiterung von 30 mm für Hauptbahnen und 35 mm für Nebenbahnen anzugeben und im übrigen eine Spurerweiterung erst bei R = 300 m zu verlangen. Die Technischen Vereinbarungen enthalten als Beweis für die Ungeklärtheit dieser Frage gar nur den Satz, dass in Bögen so viel Spurerweiterung gegeben werden solle, wie es die Fahrzeuge erfordern.

Man griff zu Erfahrungsformeln, die aber oft stark voneinander abweichende Werte ergaben. Um wenigstens innerhalb des Gebietes des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen Einigkeit zu erzielen, wurde der Technische Ausschuss 1883 beauftragt, sich mit dem Problem zu befassen. Er kam trotz der Beantwortung der. Fragen durch 47 Verwaltungen in seinem Bericht von 1884 [13] unter Zusammenstellung d e r gebräuchlichen Werte nur zu der Schlussfolgerung: "Die Spurerweiterungen haben sich bezüglich der Sicherheit des Betriebes und der möglichst geringen seitlichen Abnutzung der Schienen und Radreifen nur in den Fällen nicht bewährt, wo sie das kleinste Maß erreichten oder demselben nahe kamen. Es erscheint daher zweckmäßig, die Spurerweiterung nicht zu knapp zu bemessen".

Trotzdem machte sich eine starke Strömung für die Verringerung der Spurerweiterung bemerkbar, so dass man sie bald bei Radien unter 500 m fallen ließ und nur noch bei Radien unter 300 m verlangte. Doch behielten die meisten Bahnen ihre eigenen Formeln bei, obwohl ein Unterausschuss des Technischen Ausschusses eine Formel

 

Spurerweiterung = (1000 – R)/2700

 

vorgeschlagen hatte.

Für Preußen galt noch 1915 nach den Vorschriften für Herstellung, Unterhaltung und Erneuerung des Oberbaues die Bemessung der Spurerweiterung wie folgt:

R=    900    800    700    600    500    400    325    250    200    150    100 m

e=      0        3        6       9       12     15      18      21      24     25      30 mm

In Bayern war z.B. bei einem Radius von 900 m eine Spurerweiterung von 3 mm, bei einem Radius von 150 m eine solche von 29 mm anzuwenden.

In Österreich:

R= 1500    1000    700    400    350    100 m

e=     4         8       12      24      28      30 mm

Für Schmalspurbahnen gibt "Hütte“, 22. Aufl. (1915) , bei Spur

1,00 m für R = 80 bis 250 m e = 240 : Wurzel R aber <= 25 mm

0,75 m      R = 50 bis 150 m e = 140 : Wurzel R        <= 20 mm

0,60 m      R= 30 bis  100 m e = 100 : Wuriel R         <=  218 mm

 

Auf dem Gebiete der Spurerweiterung gehen die Meinungen auseinander Die Technischen Vereinbarungen begnügen sich in § 2, Absatz 3 mit dem Satz; „In Bögen muss so viel Spurerweiterung gegeben werden, wie es die Fahrzeuge erfordern.“

Wie verworren die Verhältnisse noch 1890 waren, geht aus nachfolgender Zusammenstellung bei Haarmann [14] hervor. Danach schwankte die übliche Spurerweiterung bei den Bahnen des Vereins Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen bei

R = 150 m von 18 bis 30 mm              R =   700 m von 3 bis 18 mm

R = 200 m       13      10 mm              R = 1000 m       0       13 mm

R = 300 m       10       30 mm             R = 2000 m       0       10 mm

R = 500 m         6      24 mrn              R = 3000 m       0         6 mm

 

In den Vereinigten Staaten von Nordamerika gab man überhaupt keine Spurerweiterung. Erst nach Einführung drei- und vierachsiger Drehgestelle gab man in Krümmungen von etwa 320 m abwärts Spurerweiterungen von ½“ = 12,7 mm und mehr.

 

Anmerkungen

 

13) ORGAN 1884, S. 9 ; dito, Ergänzungsband, S. 50.

14) Haarmann, Das Eisenbahn-Geleise, Bd. 2 , Leipzig 1902.

 

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Zuletzt aktualisiert von MME am 18.04.2007, 09:48:17.