Mitgliedsbeiträge – und Spenden, die uns stets willkommen sind; denn alle Aktivitäten der DGEG kosten viel Geld – sind im Rahmen der Steuergesetzgebung mit max. 10 % des (Jahres-) Einkommens absetzbar.
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Die DGEG ist vom Finanzamt Soest, Steuer-Nr. 343/5840/0454 als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt: Für alle Spenden über 10,00 Euro erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung am Ende des Kalenderjahres.