Bestimmungen für die Buchführung und Verwaltung der Stoffe bei den Verbrauchsstellen

TitelBestimmungen für die Buchführung und Verwaltung der Stoffe bei den Verbrauchsstellen
StichwörterDienstvorschrift • Wirtschaftsfragen • Betriebsstoffe
ISBN 
SignaturEGM 8624 (nicht verleihbar)
Autor 

Bestimmungen für die Buchführung und
Verwaltung der Stoffe bei den Verbrauchsstellen: (Anh. 4 zur
Stoffbuchführungsvorschrift); gültig vom 1. Jan. 1973 an; DV 257 4 / Deutsche
Bundesbahn. - Deutsche Bundesbahn. - Bestimmungen für die Behandlung und
Verlusten und Beschädigungen aus der Beförderung von Sachen für Zwecke der
Deutschen Bundesbahn. - Hannover:, 1973. - IV, 36, 12 S.

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Zuletzt aktualisiert von Helmut.Bittner am 27.06.2013, 17:08:08.